Das Erasmus-Programm fördert nicht nur Auslandssemester, sondern auch freiwillige und Pflichtpraktika im Ausland. Hier erfährst du unter anderem, welche Voraussetzungen du für ein Erasmus-Praktikum erfüllen musst und was es rund um die Bewerbung zu beachten gibt. So kommst du deinem Wunschpraktikum im Land deiner Wahl ein Stück näher.
Unter welchen Bedingungen wird ein Erasmus-Praktikum gefördert?
Nicht jedes Auslandspraktikum wird von Erasmus unterstützt. Grundsätzlich stehen dir dafür die 34 europäischen Mitgliedsstaaten des Erasmus-Programms sowie seit 2019 auch Partnerländer in und außerhalb Europas offen. Welche Destinationen tatsächlich für die in Frage kommen, erfährst du im Akademischen Auslandsamt deiner Hochschule oder bei den Erasmus-Koordinatoren.
Die Dauer eines Erasmus-Praktikums muss im Bachelor- und Masterstudium beziehungsweise in der Promotionsphase zwischen zwei und zwölf Monaten liegen, bei einem Medizinstudium oder einzügigem Staatsexamen sogar bis zu 24 Monaten. In jedem Fall sollte das Praktikum in Vollzeit absolviert werden. Eine Teilnahme am Programm ist von Studienbeginn an möglich. Dabei entspricht ein Fördermonat exakt 30 Tagen.
Ob dein Auslandspraktikum von Erasmus unterstützt wird, hängt außerdem von deiner Praktikumsstelle ab. Gefördert werden unter anderem Praktika bei Unternehmen aller Größen, öffentlichen Stellen, Sozialpartnern, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Ebenso kannst du finanzielle Unterstützung erhalten, wenn du bei einer gemeinnützigen Organisation oder im Bildungsbereich tätig bist. Besonders gute Förderchancen bestehen für Praktika, die sich im weitesten Sinne mit der Digitalisierung beschäftigen. Für den Erwerb digitaler Kompetenzen eignen sich gemäß dem Leitfaden der Nationalen Agentur für Erasmus in Deutschland insbesondere Aktivitäten rund um digitales Marketing, die Installation und Verwaltung von IT-Systemen, die Auswertung von Daten oder die Programmierung künstlicher Intelligenz.
Erasmus-Praktikum: Welche Unterlagen benötigst du für die Bewerbung?
Möchtest du dich um ein Erasmus-Praktikum bewerben, musst du verschiedene Unterlagen vorlegen. Erst nach deren Sichtung durch deine Hochschule erfährst du, ob dir für dein Erasmus-Praktikum eine Förderung gewährt wird.
Diese Dokumente musst du bei der Bewerbung für ein Erasmus-Praktikum vorlegen:
1. Motivationsschreiben: Darin legst du dar, warum das Erasmus-Praktikum deine Studienziele unterstützt und was die Beweggründe für deine Länderwahl sind. Insgesamt sollte das Motivationsschreiben zwischen anderthalb und zwei DIN A4-Seiten lang sein.
2. Tabellarischer Lebenslauf
3. Zeugnisse und Leistungsnachweise
4. Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse: Dafür kommen dein Abiturzeugnis, Sprachzeugnisse des DAAD oder Belege über Auslandssemester in Frage.
5. „Learning Agreement for Traineeships“: Dieses von der Hochschule ausgestellte Dokument muss von der Uni, der Praktikumsstelle und dir unterschrieben sein.
6. Praktikumsvertrag: Der von dir und dem Arbeitgeber unterschriebene Vertrag muss auf offiziellem Firmenpapier gedruckt sein, eine Stellenbeschreibung des Praktikums umfassen und von der Praktikumsstelle abgezeichnet sein.
7. Nachweis über Versicherungsschutz: Zumindest eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sollten vorhanden sein.
8. „Grant Agreement“: Dabei handelt es sich um die offizielle Fördervereinbarung. Diese muss ausgefüllt und unterschrieben sein.
Für das Erasmus-Praktikum Auslands-BAföG beantragen – geht das?
Wenn es sich bei deinem Erasmus-Praktikum um ein Pflichtpraktikum – also um einen festen Bestandteil deines Studiengangs – handelt, kannst du unter Umständen zusätzlich zur Erasmus-Förderung Auslands-BAföG erhalten.
Da die Erasmus-Förderung lediglich einen Zuschuss zu den Mehrkosten aufgrund des Auslandsaufenthalts darstellt, wird sie bei einem Antrag auf Auslands-BAföG wie ein leistungs- oder begabungsabhängiges Stipendium eingestuft. Übersteigt der Fördersatz den Freibetrag von 300 Euro, so wird der darüberliegende Teil von der möglichen Höhe des Auslands-BAföGs abgezogen. Auch ein eventuelles Gehalt zählt bei der Berechnung des BAföGs als Einkommen.