Damit der Wunsch, einen Teil der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, nicht am Geld scheitert, gibt es das Auslands-BAföG. Hier liest du unter anderem, welche Voraussetzungen du für diese staatliche Förderung erfüllen musst, was du zur Beantragung wissen solltest und in welcher Höhe Auslands-BAföG gewährt wird.
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Allgemeine Voraussetzungen für Auslands-BAföG
Grundsätzlich kann Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium, ein Auslandspraktikumoder einen Schüleraustausch gewährt werden. Dafür musst du die deutsche oder eine gleichgestellte Staatsangehörigkeit besitzen und deinen Hauptwohnsitz auch während deiner Zeit im Ausland in Deutschland behalten.
Selbst wer kein Inlands-BAföG erhält, sollte einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen: Die Voraussetzungen dafür sind deutlich weniger streng.
Gut zu wissen: Aufgrund sehr langer Bearbeitungszeiten solltest du deinen Antrag auf Auslands-BAföG schon neun bis spätestens sechs Monate vor deinem geplanten Abreisedatum stellen.
Auslands-BAföG für das Auslandsstudium
Die Höhe der Leistungen für ein Teil- oder Vollstudium im Ausland hängt vom jeweiligen Studienland und dem Einkommen der Eltern ab. Folgende Leistungen sind möglich:
- ein Zuschuss zu den Studiengebühren von maximal 4.600 Euro für höchstens ein Jahr (muss nur zur Hälfte als zinsloses Darlehen zurückgezahlt werden)
- ein pauschaler Reisekostenzuschlag von 500 Euro innerhalb und 1.000 Euro außerhalb Europas
- die Kostenübernahme für Kranken- und Pflegeversicherung von bis zu 109 Euro monatlich
- die Wohnpauschale von 325 Euro für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen
- der Förderhöchstsatz von 853 Euro monatlich (stufenweiser Anstieg auf 861 Euro im Monat)
- Auslandszuschlag für Länder außerhalb der EU zwischen 30 und 149 Euro monatlich
Den Antrag auf Auslands-BAföG reichst du beim zuständigen Studentenwerk oder BAföG-Amt ein.
Wissenswertes rund um das Teilstudium im Ausland
– Möchtest du dein Auslandsstudium in einem EU-Land absolvieren, kommt Auslands-BAföG auch dann in Frage, wenn du direkt nach dem Abitur ins Ausland gehst. Dagegen setzt die Förderung eines Studiums in einem Nicht-EU-Land voraus, dass du bereits ein Studienjahr in Deutschland hinter dir hast.
- Die Förderung eines Teilstudiums oder Auslandssemesters ist weltweit möglich – außerhalb der EU liegt die Höchstförderdauer allerdings bei einem Jahr. Unter besonderen Umständen ist auch eine Bewilligung von maximal zweieinhalb Jahren möglich.
- Das Auslandsstudium muss innerhalb der Regelstudienzeit liegen und wirkt sich bei einer Dauer von maximal einem Jahr nicht auf die Förderungshöchstdauer im Inland aus.
- Die Dauer des Auslandsaufenthalts muss mindestens sechs Monate betragen.
- Die während des Auslandsstudiums erbrachten Studienleistungen müssen wenigstens teilweise auf das Studium in Deutschland angerechnet werden können.
- Du musst dich an der Universität im Ausland als Vollzeit-Student einschreiben und darfst die für das jeweilige Land festgelegte Mindestkurszahl nicht unterschreiten.
Informationen zum Vollstudium im Ausland
– Ein Vollstudium im Ausland kann nur innerhalb der EU gefördert werden.
– Den Zuschuss für den Studiengebühren erhältst du für maximal ein Jahr. Alle anderen Leistungen sind über den gesamten Zeitraum hinweg möglich – vorausgesetzt, du absolvierst dein Auslandsstudium in einem EU-Land.
Auslands-BAföG für den Schüleraustausch
Ein High School-Aufenthalt oder Schüleraustausch kann mit Auslands-BAföG gefördert werden, wenn er mindestens ein halbes Jahr dauert. Der maximale Förderzeitraum beträgt ein Schuljahr. Besuchst du ein 12-jähriges Gymnasium, darfst du erst ab der 10. Klasse, auf einem 13-jährigen Gymnasium frühestens in der 11. Klasse ins Ausland gehen.
Maximal wird ein Schüleraustausch mit 464 Euro monatlich gefördert. Zusätzlich kann dir ein Reisekostenzuschlag von 500 Euro innerhalb und 1.000 Euro für Ziele außerhalb Europas gewährt werden.
Auslands-BAföG für das Auslandspraktikum
Unabhängig davon, in welchem Land weltweit du dein Auslandspraktikum absolvierst – damit du grundsätzlich förderberechtigt bist, muss es mindestens zwölf Wochen dauern und für deine Ausbildung verpflichtend vorgeschrieben sein. Ob dies der Fall ist, klärst du am besten mit deiner zuständigen Prüfungsstelle.
Für Auslandspraktika sieht Auslands-BAföG einen monatlichen Höchstsatz von 649 Euro für den Grundbedarfvor. Eventuell erhältst du außerdem einen Zuschlag für die Auslandskrankenversicherung von 71 Euro und einen Reisekostenzuschlag: Dieser liegt bei 500 Euro für Ziele innerhalb und 1.000 Euro für Reisen in Nicht-EU-Länder.
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dir im Rahmen eines Studiums auch Freiwilligenarbeit als Praktikum anerkennen lassen und kommst so in den Kreis der Förderberechtigten für Auslands-BAföG. Ob dies möglich ist, erfährst du bei deinem Prüfungsamt. Oder möchtest du ein Auslandspraktikum im Rahmen von Work and Travel absolvieren? Auch das ist prinzipiell möglich. Allerdings wird dann nur der Praktikumszeitraum gefördert.